Die Pflichten des Deutschen
Volkes sind in der
Reichsverfassung vom 11.08.1919
in den Artikeln 132 und 133
niedergelegt.
Man muß wissen,
wer man ist
und
wer man zu sein hat!
Die Reorganisation und ihre
Rechtsgrundlage
Der Bezug zum Grundgesetz ergibt sich aus
Artikel 140 und 146.
Durch Artikel 146 trägt das Grundgesetz seine
Terminierung in sich.
Damit wieder ein Deutscher Souverän ohne
besatzungsrechtliche Vorbedingungen
entstehen kann, mußte, damit die Gründung
der Bundesrepublik Deutschland nicht die Teil-
Annektion bewirkt, eine Möglichkeit hierfür
geschaffen sein.
Diese ist durch Artikel 140 GG gegeben. Dieser
Artikel besagt, daß die Artikel 136 - 139 und
141 der Reichsverfassung Bestandteil des GG
sind.
In diesen Artikeln werden die Rechte der
Kirchen entsprechend der HLKO (Haager
Landkriegordnung) garantiert, die ihre
rechtliche Verankerung in der
Reichsverfassung haben.
Die Reorganisation findet daher auf der
Rechtordnung der Reichsverfassung vom
11. August 1919 statt.
Nach Artikel 137 Abs. 7 der Reichsverfassung
sind den Religionsgesellschaften die
Vereinigungen gleichgestellt, die sich die
gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschaung
zur Aufgabe machen.
Auf dieser Grundlage wurde die
Gesamtgebietskörperschaft
„Deutsche Identität“
des öffentlichen Rechts am 16. Juli 2019 ins
Leben gerufen, die hiermit veröffentlicht wird
und mit der Verkündung am 17.07.2019 in
Kraft tritt.