Die Pflichten des Deutschen Volkes sind in der Reichsverfassung vom 11.08.1919 in den Artikeln 132 und 133 niedergelegt.
Man muß wissen, wer man ist und wer man zu sein hat!
Die Reorganisation und ihre Rechtsgrundlage
Der Bezug zum Grundgesetz ergibt sich aus Artikel 140 und 146. Durch Artikel 146 trägt das Grundgesetz seine Terminierung in sich. Damit wieder ein Deutscher Souverän ohne besatzungsrechtliche Vorbedingungen  entstehen kann, mußte, damit die Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht die Teil- Annektion bewirkt, eine Möglichkeit hierfür geschaffen sein. Diese ist durch Artikel 140 GG gegeben. Dieser Artikel besagt, daß die Artikel 136 - 139 und 141 der Reichsverfassung Bestandteil des GG sind. In diesen Artikeln werden die  Rechte der Kirchen entsprechend der HLKO (Haager Landkriegordnung)  garantiert, die ihre rechtliche Verankerung in der Reichsverfassung haben.
Die Reorganisation findet daher auf der Rechtordnung der Reichsverfassung vom 11. August 1919 statt.
Nach Artikel 137 Abs. 7 der Reichsverfassung sind den Religionsgesellschaften die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschaung zur Aufgabe machen.
Auf dieser Grundlage wurde die Gesamtgebietskörperschaft „Deutsche Identität“ des öffentlichen Rechts am 16. Juli 2019 ins Leben gerufen, die hiermit veröffentlicht wird und mit der Verkündung am 17.07.2019 in Kraft tritt.
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